Anmeldungen für einen wöchentlichen Kurs in Präsenz oder online oder den Newsletter gerne über das Kontaktformular.

Freitag 10 - 11.30 Uhr: PRÄSENZ im Karate-Dojo Lich:
Nächster Kursbeginn: 26. Mai 2023 (bis 14. Juli 2023), 8T/120 Euro, nur noch Warteliste
Dann wieder nach den Sommerferien: 1. Sept. 2023  (bis 20. Okt. 2023)

Qigong  für EinsteigerInnen und Geübte
Präventionskurs, Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich.

Donnerstag 18.00-19.30 Uhr: ONLINE via ZOOM Qigong für EinsteigerInnen und Geübte, 8 T/120 Euro, Einstieg nach Rücksprache jederzeit möglich.

STRESSBEWÄLTIGUNG DURCH QI GONG UND TAI-CHI (BILDUNGSURLAUB)
Mit Leichtigkeit und Achtsamkeit zu mehr Gelassenheit und Leistungsfähigkeit
Kursnr.: H-0750379 vhs Lich
23.10.-27.10.2023

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich aber auch nicht hinderlich.
Nähere Informationen gerne über das Kontaktformular oder telefonisch.

 

 

Im Studio werden Qigong-Übungen aus unterschiedlichen Schulen/Richtungen angeboten:

  • Brokatübungen
  • Übungen aus dem Shaolin-Qigong nach Meister Xinggui Shi
  • Übungen aus dem Stillen Qigong nach Großmeister Zhi Zhang Li
  • 18er Taiji Qigong (Shibashi)
  • Wudangshan ShiBafa nach Meister Yu-Liang Fei
  • Xiang Gong (Duft-Qigong)
  • Wudang-Qigong nach Meister Hua Xiang Su
  • Wu Xin Gong – das Qigong der 5 Elemente
  • Heilende Laute
  • Hui Chung Gong nach Meisterin Zhou Yi
  • Nü Dan Gong nach Meister Zhou Yi
Anmeldung

Mit Leib und Seele:
Qigong, Taijiquan und LiuHeBaFa

 

Sanfte Übungen

  • zur Kräftigung des Körpers

  • zur Verbesserung von Körperwahrnehmung und Körperhaltung, Koordination und Gleichgewicht

  • zur Beruhigung und Stabilisierung des Herz-, Kreislauf- und Nervensystems

  • zur Stärkung des Immunsystems

  • zur Stärkung des Bindegewebes (Faszien-Training)

  • zur Unterstützung bei chronischen Erkrankungen

 

Die angebotenen Qigong- und Taijiquan-Kurse sind von der
"Zentrale Prüfstelle Prävention"
(ZPP) geprüft und zertifiziert.
Es werden bis zu 80% der Kosten von
den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

(Primärprävention nach § 20 Absatz 1 SGB V)